Tarif „2 auf 1“

Für Fahrten innerhalb der Verbünde gilt für Einzelfahrscheine, Abschnitte der Mehrfahrtenkarten und Tageskarten (für Einzelpersonen) die Tarifregelung „2 auf 1“, d. h. eine zweite Person kann kostenfrei mitgenommen werden. Auf Einzelfahrscheine ermäßigt/Kind, Abschnitte der Mehrfahrtenkarte ermäßigt/Kind und Tageskarte ermäßigt/Kind kann nur ein(e) zweite(s) ermäßigungsberechtigte(s) Person/Kind kostenlos mitgenommen werden.

Für Fahrten über die Verbundgrenzen hinweg gilt für das „Sachsen-Ticket Single“ die Tarifregelung „2 auf 1“, d. h. eine zweite Person kann kostenfrei mitgenommen werden. Diese Regelung gilt nicht in Thüringen und nicht in Sachsen-Anhalt, auch nicht für das „Thüringen-Ticket Single“ und das „Sachsen-Anhalt-Ticket Single“.

Zwei fahren, einer zahlt.